"Der sektorale Heilpraktiker ist die Chance für alle Physiotherapeuten, sich auf dem Gesundheitsmarkt neu zu positionieren."
Arne Brödel, M.Sc.
Sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie
Als Heilpraktiker*in für Ergotherapie gewinnst Du mehr Autonomie und kannst Deine ergotherapeutischen Kompetenzen voll ausschöpfen. Die sektorale Erlaubnis ermöglicht Dir, Patienten direkt zu behandeln – ohne ärztliche Verordnung – und eröffnet neue Perspektiven für Deine berufliche Zukunft.
Unsere Fortbildung bereitet Dich optimal auf die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten vor – praxisnah, kompakt und flexibel. Du profitierst von erfahrenen Dozenten und dem Fokus auf ergotherapie-spezifische Herausforderungen.
Hinweis: Die hier gezeigten Bewertungen stammen aus unserer seit 2014 etablierten Fortbildung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie. Der erste Kurs „Heilpraktiker für Ergotherapie“ startet Ende 2025 – das Kurskonzept und das Dozent*innenteam basieren jedoch auf derselben langjährigen Erfahrung.
Wir haben die häufigsten Fragen gesammelt, um Dir einen vollständigen Überblick zu geben – von der ersten Überlegung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Der „große“ Heilpraktiker darf fast alle medizinischen Methoden nutzen, insofern diese sicher beherrscht werden. Der sektorale Heilpraktiker (Ergotherapie) ist spezialisiert: Du darfst eigenständig indizieren und therapieren, aber ausschließlich im Bereich der Ergotherapie.
Der Unterschied liegt im Umfang der Heilerlaubnis:
Fazit: Der sektorale Heilpraktiker ist für Ergotherapeuten der effizienteste Weg in die therapeutische Unabhängigkeit.
Ja, wenn Du echten Direktzugang willst. Die Blankoverordnung bleibt eine ärztliche Verordnung. Der sektorale Heilpraktiker ermöglicht heilkundliche Ergotherapie ohne vorherige ärztliche Verordnung.
Beides wird oft verwechselt, ist aber rechtlich und praktisch etwas völlig anderes:
Wenn Du ohne ärztliche Verordnung heilkundlich behandeln willst, brauchst Du dafür eine entsprechende Heilpraktikererlaubnis.
Grundsätzlich ja, aber die praktische Umsetzung unterscheidet sich je nach Bundesland und Behörde. Es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Die Erlaubniserteilung erfolgt durch die zuständige Behörde (meist Gesundheitsamt). Dabei gilt:
Wenn Du wissen willst, was für Deinen Wohnort realistisch und „der sicherste Weg“ ist, nutze die Infos auf Voraussetzungen oder kontaktiere uns über Kontakt.
Das hängt von der Art Deiner Leistung ab. Heilkundliche Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit sein, reine Wellness- oder Coachingangebote eher nicht. Wenn Du Deinen Patienten/Klienten auf Basis Deiner heilkundlichen Diagnostik behandelst, ist es eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 14 UStG.
Du darfst eigenständig im Bereich der Ergotherapie indizieren und therapieren. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten außerhalb der Ergotherapie und insbesondere Tätigkeiten wie invasive Verfahren oder medikamentöse Therapie
Als sektoraler Heilpraktiker für Ergotherapie bist Du Erstkontakt-Therapeut für Deinen Fachbereich. Du darfst Patientinnen und Patienten ohne Rezept annehmen, Diagnosen im ergotherapeutischen Rahmen stellen und behandeln, solange Du ergotherapeutische Mittel anwendest.
Die Behörde erkennt Deine Qualifikation anhand der eingereichten Unterlagen als ausreichend an. Dann kann die Erlaubnis ohne zusätzliche amtsärztliche Kenntnisüberprüfung erteilt werden.
„Nach Aktenlage“ heißt: Die Behörde prüft Deine Unterlagen und kommt zu dem Ergebnis, dass Du die erforderlichen Kenntnisse und die fachliche Abgrenzung für die Ergotherapie bereits ausreichend nachgewiesen hast.
Typische Bausteine dafür sind:
Wichtig: Ob Aktenlage akzeptiert wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall.
Nein. Eine Kenntnisüberprüfung ist typischerweise nur dann nötig, wenn die Behörde Deine Kenntnisse nicht bereits aus den Unterlagen als ausreichend ableiten kann.
Viele Antragsteller scheitern nicht am Wissen, sondern an der Darstellung ihres Wissens in den Unterlagen. Wenn Dein Kenntnisnachweis überzeugend und sauber dokumentiert ist, wie nach unserer Fortbildung, kann eine zusätzliche Überprüfung entbehrlich sein.
Wenn die Behörde jedoch zu dem Schluss kommt, dass der Kenntnisnachweis nicht ausreicht kann sie eine zusätzliche (meist mündliche) Überprüfung verlangen.
Weil es in vielen Regionen weniger etablierte Verwaltungsroutine und weniger einheitliche Standards gibt. Dadurch wird stärker auf Einzelfallargumentation und saubere Dokumentation geachtet.
Auch wenn, aus unserer Sicht, seit dem Urteil des BVerwG 2009 eigentlich klar ist, dass es eine sektorale Erlaubnis für den Bereich der Ergotherapie geben muss, haben Ämter und Ministerien sich lange davor gedrückt, klare Kriterien aufzustellen. Ohne diese tun sich die Sachbearbeiter*innen oft schwer mit der Bearbeitung des Antrages. Teilweise wird auch von Ministerien eine eher ablehnende Haltung eingenommen. Dennoch besteht ohne jeden Zweifel ein Recht auf die Erlaubniserteilung und dieses lässt sich auch durchsetzen.
Form und Umfang sind regional unterschiedlich. Inhaltlich geht es fast immer um Gefahrenabwehr, sichere Entscheidungswege und die klare Abgrenzung Deines Tätigkeitsbereichs.
Eine Kenntnisüberprüfung ist keine „Ergotherapie-Prüfung“, sondern eine Gefahrenabwehrprüfung. Typische Themenbereiche sind:
Wenn Du so trainierst, dass Du klinisch sauber entscheiden und es nachvollziehbar begründen kannst, bist Du inhaltlich auf dem richtigen Kurs.
Erstmal die Grundvoraussetzungen wie beim allgemeinen Heilpraktiker und dann zusätzlich spezifische Anforderungen für Ergotherapie. In der Regel brauchst Du eine staatliche Berufszulassung als Ergotherapeut*in sowie einen überzeugenden Nachweis, dass Du sicher heilkundlich im Rahmen der Ergotherapie arbeiten kannst.
Die konkrete Ausgestaltung variiert je nach Behörde, aber typisch sind:
Details und Orientierung findest Du auf Voraussetzungen.
Für den Direktzugang nicht. Die Ausbildung sieht die eigenständige Berufsausübung nicht vor, wodurch eine normative Kenntnislücke besteht. Du brauchst zusätzlich nachweisbare Kompetenzen in Gefahrenabwehr, Differentialdiagnostik und rechtssicherem Arbeiten die wir Dir vermitteln und bescheinigen
Ergotherapie-Ausbildung und Berufserfahrung sind die Basis, aber die Behörde prüft darüber hinaus, ob Du im Direktzugang sicher entscheiden kannst:
Genau hier setzt die Fortbildung an.
Das hängt von Bundesland und Behörde ab. In der Praxis sind ergotherapiespezifische Fortbildungsumfänge häufig im Bereich von ungefähr 60 UE angesiedelt, entscheidend ist aber auch Inhalt, Qualifikation der Dozent*innen, Qualität und Anerkennungsfähigkeit der Unterlagen.
Bei der „Erlaubniserteilung nach Aktenlage“ zählt nicht nur eine Zahl, sondern ob die Inhalte das abdecken, was die Behörde braucht:
Ein klar dokumentiertes Curriculum mit nachvollziehbaren Lernzielen ist dabei oft wichtiger als eine reine UE-Angabe.
In manchen Bundesländern ist Berufserfahrung ein hartes Kriterium, in anderen wird sie eher als ein Faktor von vielen die im Einzelfall abgewogen werden.
Berufserfahrung ist manchmal notwendig und manchmal hilfreich aber nicht allein entscheidend. Wenn die Praxisjahre noch begrenzt sind, können andere Nachweise an Gewicht gewinnen, wie z.B. umfassende und vielfältige Fortbildungen oder auch ein Studium im relevanten Bereich.
Entscheidend bleibt immer der Nachweis, dass die normative Kenntnislücke für den Direktzugang geschlossen wurde, was am besten mit einer Fortbildung bei heilpraktiker-ergotherapie.com möglich ist.Wenn Du unsicher bist, klären wir das pragmatisch mit Dir: Kontakt.
Der Fokus liegt auf Rechtssicherheit, Differentialdiagnostik und dem Erkennen von Gefahrensituationen („Red Flags“) im ergotherapeutischen Direktzugang.
Damit Du die Verantwortung im Direktzugang sicher tragen kannst, machen wir Dich fit in:
Mehr Details findest Du unter Fortbildung.
Das Team ist interdisziplinär, damit Recht, Medizin und Praxis wirklich sauber abgedeckt sind.
Ein einzelner Dozent kann unmöglich alle rechtlichen und medizinischen Aspekte seriös abdecken. Daher unterrichtet bei uns ein interdisziplinäres Team, typischerweise mit diesen Perspektiven:
Die konkrete Besetzung kann je nach Termin variieren. Die jeweils aktuellen Angaben findest Du in der Terminübersicht.
Grundsätzlich ja, aber nicht in jedem Bundesland bzw. nicht von jeder Behörde wird diese gleichwertig zum Präsenzkurs anerkannt.
Online-Formate sind didaktisch sehr gut möglich. Für die Anerkennung kommt es jedoch auf die Erwartungen der zuständigen Behörde an.
Wenn Du vermeiden willst, „am falschen Ende“ zu optimieren, kläre zuerst Deinen Zielweg (Aktenlage vs. mögliche Kenntnisüberprüfung) und das passende Format. Orientierung findest Du auf Voraussetzungen oder direkt über Kontakt.
Ja. Die Fortbildung wird mit einer internen schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
Die ist ein fester Bestandteil und dient auch dazu gegenüber dem Gesundheitsamt Deine Kenntnisse nachzuweisen. Häufig reicht diese interne Prüfung aus, um die Anforderungen zu erfüllen. und die Erlaubniserteilung nach Aktenlage zu ermöglichen. Manche Ämter verlangen aber im Einzelfall auch eine zusätzliche amtsärztliche mündliche Prüfung.
Das ist individuell. Den meisten gelingt es in den Wochen zwischen den Fortbildungswochenenden, auch neben der normalen Arbeit, sich ausreichend auf die interne Prüfung vorzubereiten. Anschließend ist noch ein wenig Zeit für die Aufbereitung der Unterlagen für die Behörde einzuplanen.
Ja. Du erhältst strukturierte Unterlagen, die sowohl fürs Lernen als auch für die spätere Praxis nützlich sind.
Du bekommst begleitende Materialien, die Dir zwei Dinge ermöglichen:
Welche Materialien genau enthalten sind (Skript, Checklisten, Fallbeispiele), ist in der Kursbeschreibung unter Fortbildung aufgeführt.
Du kannst Dich direkt online über unsere Kursübersicht anmelden.
Wähle Deinen Wunschtermin auf der Seite Termine aus. Ein Klick auf „Jetzt anmelden“ führt Dich entweder zu unserem eigenen Online-Formular oder zum Buchungssystem des jeweiligen Kooperationspartners. Nach der Anmeldung erhältst Du eine Bestätigung und alle weiteren Informationen zum Kursstart.
Ein Wechsel ist je nach Verfügbarkeit und Anerkennungsweg möglich.
Solltest Du Dich umentscheiden (z. B. von Online zu Präsenz), kontaktiere uns bitte frühzeitig. Sofern im Zielkurs noch Plätze frei sind, ist ein Wechsel meist unproblematisch.
Wichtig: Bitte beachte dabei die Rahmenbedingungen, die für Deinen Anerkennungsweg relevant sind (z. B. Erwartungen der zuständigen Behörde).
Mit klaren Standards: Behandlungsvertrag, Red-Flag-Screening, Anamnese, Aufklärung, Dokumentation und saubere Abgrenzung Deiner Leistung.
Rechtssicherheit entsteht nicht durch „Mut“, sondern durch Systematik. Bewährt sind klare Praxisstandards:
Diese Punkte sind fester Bestandteil unseres Curriculums.
Im Privatbereich rechnest Du direkt mit dem Patienten ab. Viele orientieren sich dabei am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und nutzen eine klare, nachvollziehbare Leistungsdokumentation.
Wichtig ist weniger „ein perfektes System“, sondern dass Deine Abrechnung:
In der Fortbildung behandeln wir die Grundlagen der Privatabrechnung inklusive typischer Praxisfragen.
Du solltest prüfen, ob Deine Berufshaftpflicht heilkundliche Tätigkeit im Direktzugang abdeckt. Entscheidend ist die konkrete Police, nicht der Name der Versicherung.
Wichtig ist, dass Deine Haftpflichtversicherung die heilkundliche Tätigkeit als sektoraler Heilpraktiker ausdrücklich einschließt oder nicht ausschließt.
Achte besonders auf:
Die aktuellen Preise findest Du in der Terminübersicht beim jeweiligen Kurs. Je nach Format und Veranstalter können die Konditionen variieren.
Die Kurskosten sind direkt beim jeweiligen Termin transparent aufgeführt. Schau dafür auf Termine. Dort siehst Du auch, ob es sich um einen Kurs handelt, den wir selbst organisieren, oder um einen Kooperationskurs.
In der Regel ja, weil es sich um eine berufliche Fortbildung handelt. Wie genau, hängt von Deiner Situation ab.
Fortbildungskosten können häufig als Werbungskosten oder Betriebsausgaben relevant sein, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht. Das betrifft typischerweise Kursgebühren und ggf. Reise- oder Übernachtungskosten bei Präsenzformaten.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von Deiner individuellen Situation ab.
Er kann sich sehr lohnen, weil Du Direktzugang im Privatbereich anbieten kannst. Ob es sich für Dich rechnet, hängt von Deinem Praxismodell, Positionierung und Auslastung ab.
Der größte wirtschaftliche Hebel ist nicht „ein neuer Preis“, sondern ein neues Setting:
Wie stark sich das auswirkt, hängt davon ab, ob Du Direktzugang aktiv in Dein Angebot integrierst.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch den jeweiligen Veranstalter des Kurses.
Bei Kursen, die wir direkt organisieren, erhältst Du die Rechnung von uns. Bei Kooperationskursen (z. B. an Schulen oder Akademien) erfolgt die Rechnungsstellung direkt durch den Partner vor Ort. Wer der jeweilige Veranstalter ist, siehst Du transparent in der Terminübersicht.
Nutze unsere Infos auf der Website oder kontaktiere uns für eine kurze, pragmatische Einordnung.
Die Wahl des richtigen Weges (Format, Timing, Unterlagenstrategie) hängt oft von Deinem Wohnort und der dort zuständigen Behörde ab. Wir helfen Dir dabei, den realistischsten und sichersten Weg zu wählen. Du erreichst uns über das Kontaktformular.