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Voraussetzungen und Anerkennung

Die Erlangung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten ist ein wichtiger Schritt. Wir begleiten Dich durch den Prozess und klären, welche Anforderungen Du erfüllen musst.

Mit diesen kannst Du dann die Erlaubniserteilung des Heilpraktiker Ergotherapie nach Aktenlage bei Deinem zuständigen Gesundheitsamt beantragen.

Voraussetzungen und Anerkennung für Heilpraktiker Ergotherapie - Erlaubniserteilung

Allgemeine Voraussetzungen nach Heilpraktikergesetz

Auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes müssen alle Anwärter nachweisen:

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Charakterliche/persönliche Eignung (polizeiliches Führungszeugnis)
  • Gesundheitliche Eignung (ärztliches Attest)
  • Fachliche Eignung, also ausreichende medizinische und differentialdiagnostische Kenntnisse und ausreichend Kenntnisse der Berufskunde für Heilpraktiker

Spezielle Voraussetzungen für Ergotherapeuten

  • Nachweis der ergotherapeutischen Ausbildung (Berufsurkunde)
  • Nachweis einer entsprechenden Nachqualifikation (unsere Fortbildung) für die Erteilung der Erlaubnis nach Aktenlage
  • Einige Bundesländer erwarten zusätzlich Berufserfahrung als Ergotherapeut*in von 4 bis 5 Jahren. Dies ist kein bundeseinheitliches Kriterium.

Verwaltungspraxis der Gesundheitsämter: Der föderale Flickenteppich

Die Erlaubniserteilung für die Heilpraktikererlaubnis erfolgt bundesweit nach Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung. Die Praxis der Gesundheitsämter bei der Anerkennung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für Ergotherapeuten ist, auch nach dem BVerwG-Beschluss von 2023, noch nicht vollständig vereinheitlicht.

Die Entscheidung liegt letztendlich bei den örtlich zuständigen Ordnungs- bzw. Gesundheitsämtern. Entsprechend informieren wir hier nach bestem Wissen und basierend auf unserer Erfahrung mit den aktuellen Verwaltungspraktiken.

Oft sind die Vorgaben sehr ungenau formuliert oder der Entscheidungsspielraum der sich daraus ergibt sehr groß. So gibt es beispielsweise immer wieder Diskussionen um den Mindestanteil an "Präsenzunterricht". Rechtlich sind unsere Live-Onlinekurse "präsenzäquivalent", da alle Unterrichtseinheiten live stattfinden und ein unmittelbarer Austausch mit Dozent:innen und anderen Teilnehmenden möglich ist. In der Praxis wird dies aber nicht immer so gesehen, da Präsenz oft mit "vor Ort" gleichgesetzt wird. Die entsprechende Wahl des Kursformats sollte daher in Absprache mit uns und ggf. dem zuständigen Amt erfolgen.

Stand: 18.09.2025

Wichtiger Hinweis: Bedingungen können sich ändern. Diese Seite dient der allgemeinen Information. Die Erteilung der Erlaubnis obliegt dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt. Wir unterstützen Dich bestmöglich, können aber keine Garantie für Verwaltungsentscheidungen übernehmen.
Legende zur Kategorisierung der Verwaltungspraxis nach Bundesländern

Kursformate (alle vollständig synchron)

Wir bieten drei vollständig synchrone Varianten an. Alle sind präsenzäquivalent, da Live-Unterricht mit unmittelbarem Austausch stattfindet. Es gibt keine On-Demand-Aufzeichnungen.

  1. Präsenz vor Ort
  2. Live-Webinar (präsenzäquivalent)
  3. Kombi: Live-Webinar und vor Ort

Begleitmaterial ersetzt keine Live-Anteile.

Prüfungsformate

  1. Prüfung vor Ort
  2. Onlineprüfung unter Videoaufsicht

Kategorien der Verwaltungspraxis

  • Grün (Etabliert) = Verfahren meist klar geregelt, Aktenlage oft möglich.
  • Gelb (Einzelfall) = Amt prüft individuell nach Aktenlage, Ausgang kann variieren.
  • Rot (Prüfungspflicht) = Amt besteht oft auf Kenntnisüberprüfung (schriftlich/mündlich).

Stand: 18.09.2025

Eine detaillierte Übersicht der Verwaltungspraxis nach Bundesländern findest Du in unserem internen Bereich oder nach persönlicher Beratung. Wir aktualisieren diese Informationen regelmäßig, da sich die Praxis der Gesundheitsämter dynamisch entwickeln kann.

Für eine Einschätzung zu Deinem Bundesland kontaktiere uns bitte direkt.

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